EmpCo Richtlinie: Das müssen Sie jetzt wissen

Die neue EmpCo-Richtlinie macht die rechtskonforme Nachhaltigkeitskommunikation ab dem Stichtag 27. September 2026 für alle EU-Mitgliedsstaaten verpflichtend.  

Erfahren Sie, welche Chancen und Anforderungen sich daraus für Anbieter der Veranstaltungsbranche ergeben und was dies konkret für Ihren Eintrag im Berlin Convention Finder bedeutet. 

Europaflagge mit zwölf gelben Sternen auf blauem Hintergrund weht im Wind.

Was ist die EmpCo-Richtlinie?

Mit der EmpCo-Richtlinie (Empowering Consumers for the Green Transition) wird die nachhaltigkeitsbezogene Kommunikation ab dem 27. September 2026 europaweit einheitlich geregelt. Ziel ist es, irreführende oder nicht belegbare Umweltaussagen (Greenwashing) zu unterbinden und mehr Transparenz sowie Verlässlichkeit für Verbraucher:innen zu schaffen.

Nachdem die Richtlinie am 27. März 2024 in Kraft getreten ist, hatten die EU-Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, sie in nationales Recht zu überführen. Die verbindliche Umsetzung muss bis zum 27. September 2026 erfolgen.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Gilt für alle EU-Mitgliedsstaaten
  • In Kraft seit: 27. März 2024
  • Umsetzung in nationales Recht: innerhalb von 2 Jahren
  • Verbindlich anzuwenden ab: 27. September 2026

Häufig gestellte Fragen zur EmpCo-Richtlinie

Was müssen Sie jetzt konkret ändern?

Betroffen sind sämtliche Kommunikationskanäle von Websites und Social Media über Broschüren und Flyer, Siegel, Verpackungen und Onlineshops bis hin zu Bildern, Videos, Symbolen und grafischen Darstellungen. Auch bereits veröffentlichte Materialien sollten rechtzeitig bis zum Stichtag am 27. September 2026 auf die neuen Vorgaben überprüft werden. Bitte beachten Sie, dass die neuen Vorgaben auch für Ihren Eintrag im Berlin Convention Finder gelten.

Im Folgenden finden Sie Beispiele von Aussagen, die künftig rechtswidrig sind und Aussagen, die EmpCo-konform sind:

Nicht konform
„Unsere Eventlocation ist nachhaltig und umweltfreundlich – feiern Sie grün!“

Erlaubt:
Unsere Eventlocation ist nach ISO 20121 zertifiziert.
Wir beziehen 100 % unseres Stroms aus erneuerbaren Energien und reduzieren Einwegmaterialien durch ein Mehrwegsystem. Details zur Zertifizierung und unseren Maßnahmen finden Sie hier: [Link]

Nicht konform:
„Übernachten Sie klimaneutral in unserem nachhaltigen Tagungshotel.“

Erlaubt: 
„Wir berechnen unseren CO₂-Fußabdruck für den Hotelbetrieb und reduzieren Emissionen kontinuierlich (z. B. Energieeffizienz, regionale Lieferketten).

Gilt die EmpCo-Richtline auch für Ihr Unternehmen?

EmpCo betriftt alle Unternehmen, die Ihre Produkte oder Dienstleistungen an Kund:innen in der EU richten. Der eigene Firmensitz spielt dabei keine Rolle. 
 

Was gilt laut EmpCo als "Umweltaussage?

EmpCo definiert „Umweltaussagen“ folgendermaßen:

  • eine Aussage für Marketing- und zu Verkaufszwecken
  • Grafiken und Bilder (z.B. Blatt, Glühbirne, Park)
  • die Farbe Grün
  • Typische Buzzwords wie "nachhaltig", "umweltfreundlich", "öko", "klimafreundlich". Diese Adjektive können zwar genutzt werden, müssen aber genaustens belegt werden 
  • Aussagen über die Zukunft (Strategien, Visionen etc.) 
  • ebenso eingeschlossen sind die sozialen Aspekte (z.B. Menschenrechte, Arbeitsbedingungen, Tierschutz)
Was passiert mit meinen Nachhaltigkeitssiegeln und Nachhaltigkeitszertifikaten?

EmpCo enthält keine Positivliste „erlaubter“ Siegel. Für die Nennung Ihrer Nachhaltigkeitssiegel und Nachhaltigkeitszertifikate gelten künftig jedoch strengere Regeln.

Das Zertifikat muss anerkannt sein:

  • staatlich festgelegt werden
  • von unabhängigen Dritten geprüft 
  • transparente Kriterien enthalten
  • öffentlich zugänglich sein 

Nicht-konforme Siegel sollten bis spätestens 27. September 2026 aus Ihrer gesamten Kommunikation – sowohl online als auch offline – entfernt werden.


Was ist ausdrücklich nicht erlaubt?

  • Eigene Siegel / Eigenlabels
  • Labels ohne unabhängige Prüfung
  • intransparente oder nicht nachvollziehbare Zertifikate
  • rein marketinggetriebene Auszeichnungen ohne System
Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen gegen EmpCo?

Werden Verstöße gegen die EmpCo-Richtline online oder offline festgestellt, können Ihnen folgende Konsequenzen drohen:

  • Bußgelder
  • Abmahnungen
  • einstweilige Verfügungen
  • Unterlassungsklagen
  • Schadensersatzforderungen

 

EmpCo-konform kommunizieren

Um Sie bei der Überprüfung und Anpassung zu unterstützen, haben wir für Sie verschiedene Hilfsmittel für eine EmpCo-konforme Kommunikation zusammengestellt. 
 
Bitte beachten Sie, dass die Inhalte lediglich als Orientierung dienen und keine rechtliche Beratung ersetzen. Für die Anwendung und die daraus resultierenden Inhalte übernehmen wir keine Gewähr oder Haftung. 

Blacklist Keywords

Klassische Umwelt-Buzzwords 

  • Green/grün 
  • Eco/öko
  • Umweltfreundlich
  • Umweltschonend 
  • Nachhaltig
  • Ressourcenschonend
  • Naturfreundlich
  • Planetenfreundlich

 

Klima- und Emissionsbegriffe 

Diese Begriffe gelten als starke Leistungsbehauptung und sollten grds. vermieden werden. 

  • Klimaneutral
  • CO2-neutral 
  • Emissionsfrei
  • Emissionsarm
  • Klimafreundlich 

 

Implizite Umweltüberlegenheit 

  • Besser für die Umwelt 
  • Gut für die Umwelt 
  • Umweltbewusst 
  • Bewusst konsumieren 
  • Grüner reisen 
  • Nachhaltiger reisen 

 

Kreislauf – und Zukunftsbegriffe 

  • Kreislauffähig 
  • Zukunftsfähig 
  • Regenerative Lösung 
  • Klimapositive Lösung 
  • Umweltpositiv 

 

Implizierte Aussagen (Können auch ohne direkten Text aber im Kontext, wie ein Umweltversprechen wirken)

  • Grüne Labels/Badges 
  • Blätter, Globus, Häkchen im Öko Look usw. 
KI-Prompt für EmpCo-Check

Mit diesem Prompt können Sie Nachhaltigkeits-, Umwelt- und Klimaschutz-Aussagen in Ihrer Kommunikation auf mögliche rechtliche, Greenwashing- und Transparenzrisiken überprüfen. Verwenden Sie dafür eine KI Ihrer Wahl und setzen Sie den Prompt in das Textfeld, damit die KI weiß, wie Sie handeln soll. 

Wichtiger Hinweis
Die Prüfung durch eine KI ist eine erste Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Das visitBerlin Berlin Convention Office haftet nicht für die Richtigkeit der generierten Inhalte.

 

Prompt
Du bist ein interdisziplinäres Prüfteam aus:

  1. einer Jurist für Nachhaltigkeitsrecht, EU-Verbraucherschutz und deutsches Wettbewerbsrecht,
  2. einer Expert für Greenwashing- und Reputationsrisiken und
  3. einer Expert für glaubwürdige Nachhaltigkeitskommunikation.

Prüfe die nachfolgende Kommunikation eines Unternehmens aus der Veranstaltungsbranche.

Art des Unternehmens:
[Hotel / Eventlocation / Catering / Rahmenprogramm / Mobilität / Technik / Agentur / sonstiges]
Kommunikationskanal:
[Website / Social Media / Angebot / Broschüre / Präsentation / Anzeige / sonstiges]
Zielgruppe:
[B2C / B2B / gemischt]
Zu prüfende Aussage bzw. Kommunikation:
[TEXT HIER EINFÜGEN]
Vorhandene Nachweise, Daten oder Zertifizierungen:
[ANGABEN HIER EINFÜGEN – falls keine bekannt sind: „keine Angaben“]

 

Prüfschritt 1: Rechtliches Risiko

Prüfe die Aussage nach der zum Zeitpunkt deiner Analyse aktuellen Rechtslage. Nenne zu Beginn den Stand der rechtlichen Prüfung mit Datum.

Berücksichtige insbesondere:

  • EU-Richtlinie 2024/825 „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo) und ihre Umsetzung in deutsches Recht,
  • §§ 3, 5 und 5a UWG sowie die einschlägigen Verbote des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG,
  • EU-Verbraucherschutzrecht,
  • einschlägige deutsche Rechtsprechung zu Umwelt- und Klimawerbung,
  • den aktuellen Verfahrensstand der Green Claims Directive – aber trenne ausdrücklich zwischen geltendem Recht und noch nicht verbindlichen Vorschlägen.

Prüfe insbesondere:

  • allgemeine oder pauschale Umweltclaims wie „nachhaltig“, „grün“, „umweltfreundlich“, „ökologisch“, „klimafreundlich“ oder „ressourcenschonend“,
  • Aussagen wie „klimaneutral“, „CO₂-neutral“, „emissionsfrei“, „Zero Waste“, „klimapositiv“ oder vergleichbare Absolutheitsansprüche,
  • Aussagen, die auf CO₂-Kompensation beruhen,
  • Aussagen wie „30 % weniger CO₂“, „umweltfreundlicher“ oder „besser fürs Klima“ ohne eindeutige Vergleichsbasis,
  • Zukunftsversprechen wie „klimaneutral bis 2030“, „Net Zero bis 2040“ oder ähnliche Ziele,
  • Nachhaltigkeitssiegel, Zertifizierungen und selbst entwickelte „Green“- oder „Eco“-Badges,
  • die Verwendung gesetzlich ohnehin vorgeschriebener Eigenschaften als besonderer Umweltvorteil,
  • Aussagen, die einen Vorteil des gesamten Hotels, Events, Angebots oder Unternehmens suggerieren, obwohl tatsächlich nur ein einzelner Aspekt betroffen ist.

Berücksichtige auch implizite Umweltaussagen, beispielsweise durch grüne Farbgebung, Blätter, Bäume, Globus-Symbole, Öko-Häkchen, Naturbilder oder Label-ähnliche Gestaltung.

Gib aus:

1. Rechtliches Risiko:
gering / mittel / hoch

2. Möglicherweise problematische rechtliche Anforderungen

3. Fehlende Nachweise oder Daten

4. Besonders problematische Formulierungen oder Gestaltungselemente

5. Mögliche rechtlich risikoärmere Alternativen zur weiteren Prüfung

Wichtig: Erfinde keine Daten, Zertifizierungen oder Umweltleistungen. Wenn Informationen fehlen, kennzeichne sie ausdrücklich als „Nachweis erforderlich“.

 

Prüfschritt 2: Greenwashing- und Reputationscheck

Bewerte anschließend unabhängig von der rein juristischen Prüfung, wie die Aussage von Gästen, Kund, Veranstaltungsplaner, Medien, NGOs oder Wettbewerbern verstanden werden könnte.

Prüfe insbesondere:

  • Erweckt die Aussage größere Erwartungen, als die konkrete Maßnahme tatsächlich rechtfertigt?
  • Wird aus einer Einzelmaßnahme ein umfassender Nachhaltigkeitsanspruch?
  • Klingt die Formulierung absolut oder übertrieben?
  • Könnte ein durchschnittlicher Gast oder Kunde etwas anderes darunter verstehen als das Unternehmen?
  • Werden mögliche Einschränkungen oder relevante negative Aspekte verschwiegen?
  • Könnten Medien oder NGOs die Aussage leicht als Greenwashing-Beispiel aufgreifen?
  • Ist ein Claim zwar möglicherweise rechtlich vertretbar, kommunikativ aber unnötig angreifbar?

Gib aus:

1. Reputationsrisiko:
gering / mittel / hoch

2. Warum die Aussage angreifbar sein könnte

3. Besonders kritische Wörter oder Bestandteile

4. Fehlende Belege oder Kontextinformationen

5. Gesamteinordnung:
geeignet / überarbeitungsbedürftig / kritisch

 

Prüfschritt 3: Transparenz-Check

Prüfe nun, ob für Leser tatsächlich verständlich wird, was konkret gemacht wurde.

Achte insbesondere auf:

 

Konkretheit

Ist klar, welche konkrete Maßnahme umgesetzt wurde?

Beispiel:
Nicht nur „Wir veranstalten nachhaltig“, sondern beispielsweise:
„Für diese Veranstaltung verwenden wir ausschließlich Mehrweggeschirr.“


Bezugspunkt

Ist eindeutig, worauf sich die Aussage bezieht?

Zum Beispiel:

  • gesamtes Hotel oder nur der Strombezug?
  • gesamte Veranstaltung oder nur das Catering?
  • gesamtes Menü oder einzelne Zutaten?
  • gesamter Fuhrpark oder einzelne Fahrzeuge?
  • alle Events oder nur ein Pilotprojekt?
  • Unternehmen insgesamt oder nur ein Standort?

 

Belegbarkeit

Sind Zahlen, Daten, Kriterien, Zertifizierungen oder andere nachvollziehbare Nachweise vorhanden?


Vergleichsaussagen

Bei Aussagen wie „weniger“, „reduziert“, „besser“ oder „effizienter“:

  • Gegenüber was?
  • In welchem Zeitraum?
  • Mit welcher Berechnungsmethode?
  • Für welchen Bereich?
  • Mit welcher Systemgrenze?


Zukunftsaussagen

Bei Zielen wie „bis 2030 klimaneutral“:

  • Gibt es konkrete Zwischenziele?
  • einen realistischen Umsetzungsplan?
  • messbare Maßnahmen?
  • Verantwortlichkeiten und Ressourcen?
  • transparente Fortschrittsberichte?
  • erforderliche unabhängige Überprüfung?

Gib aus:

1. Transparenzbewertung:
klar / teilweise klar / unklar

2. Welche Informationen fehlen?

3. Welche Missverständnisse könnten entstehen?

4. Welche konkreten Kontextangaben sollten ergänzt werden?

5. Konkrete Verbesserungsvorschläge

 

Abschließend: bessere Formulierung

Formuliere anschließend bis zu drei konkretere und risikoärmere Alternativen, die sich ausschließlich auf die angegebenen und belegbaren Tatsachen stützen.

Bevorzuge dabei die Kommunikation konkreter Maßnahmen statt allgemeiner Nachhaltigkeitsbegriffe.

Beispiele für die Denkrichtung:

Statt:
„Unsere nachhaltige Eventlocation“

eher:
„Unsere Eventlocation wird seit [Jahr] zu 100 % mit Strom aus erneuerbaren Energien versorgt.“

Statt:
„Nachhaltiges Catering für Ihr Event“

eher:
„Für dieses Catering stammen [X %] der eingesetzten Lebensmittel aus [konkret definierter Region]; [X %] des Angebots ist vegetarisch oder vegan.“

Statt:
„Feiern Sie bei uns klimafreundlich“

eher:
„Unsere Location ist mit U- und S-Bahn erreichbar; für Veranstaltungen stellen wir [konkrete Mobilitätsmaßnahme] zur Verfügung.“

Statt:
„Zero-Waste-Event“

eher:
„Bei dieser Veranstaltung verwenden wir Mehrweggeschirr und verzichten im Gästebereich auf Einwegbecher.“

Erfinde niemals fehlende Fakten. Wenn eine sichere Alternativformulierung zusätzliche Informationen benötigt, verwende Platzhalter wie [Prozentwert], [Zeitraum], [Zertifizierung] oder [Bezugsgröße].

Ihr Eintrag im Berlin Convention Finder

Auch die Kommunikation zu Ihren Nachhaltigkeitsmaßnahmen in Ihrem Berlin Convention Finder-Eintrag fällt unter die EmpCo-Richtlinie. Überprüfen Sie daher direkt Ihre Inhalte und aktualisieren Sie diese bei Bedarf. Vermeiden Sie pauschale und nicht belegbare Aussagen und achten Sie darauf, Ihre Nachhaltigkeitsmaßnahmen konkret und nachvollziehbar zu beschreiben.
 
Für Fragen zum Berlin Convention Finder, Ihrem Eintrag oder Ihren Zugangsdaten schreiben Sie uns gern eine E-Mail an berlinconventionfinder@visitberlin.de.

Berliner Fernsehturm eingefasst in einem Tablet mit weißer Schrift "Berlin Convention Finder"