Kongressfonds Berlin - Förderung für Ihr nachhaltiges Event

Nachhaltigkeit, die belohnt wird. Planen Sie Ihr nachhaltiges Event in Berlin und profitieren Sie von einer Förderung für Ihr nachhaltiges Veranstaltungsmanagement. 

Am 19. und 20. Oktober diskutierten 400 Teilnehmer aus mehr als 60 Nationen sowie 25 Speaker Fragen aus den Bereichen Arbeit…

Was ist der Kongressfonds für nachhaltiges Tagen?

Der Kongressfonds für nachhaltiges Tagen ist eine Initiative des Landes Berlins zur Unterstützung der Tagungs- und Kongresswirtschaft in der Stadt. Ziel ist es, durch Fördermittel Veranstaltungen, die nachhaltig ausgerichtet werden zu unterstützen. Damit sollen Innovation, Anreize und ein Bewusstsein für die nachhaltige Veranstaltungsbranche, Unternehmensführung und Digitalisierung geschaffen werden. So können durch Hybridveranstaltungen, dezentrale Tagungen und Kongresse innovative Tagungsformate in Berlin erprobt werden.  

Darüber hinaus trägt das Förderprogramm zu dem Ziel der Klimaneutralität Berlins bis 2045 bei und unterstützt gleichermaßen die Umsetzung der UN Sustainable Development Goals.  

Beantragung der Förderung für den Kongressfonds

Wichtige Informationen zur Antragsstellung 
Die Einreichung neuer Anträge ist seit dem 21.02.2025 vorerst nicht mehr möglich. Sobald Anträge wieder gestellt werden können, informieren wir Sie hier. 

Defocused shot of a group of businesspeople having a meeting in an office

Förderarten des Kongressfonds

Basisförderung für nachhaltiges Tagen

  • 25 Euro pro Präsenz-Teilnehmenden und Tag
  • Es werden durch die Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien 300 Punkte aus vier Kategorien der "Sustainable Event Scorecard" erreicht.

 

Ergänzende Förderung - Hybridzuschlag

  • Sie erhalten weitere + 10 Euro pro Präsenz-Teilnehmenden und Tag
  • Voraussetzung: Die Veranstaltung ist hybrid, d.h. sie findet als Präsenzveranstaltung in Berlin und gleichzeitig online statt

 

Dezentrales Tagen (Alternative zur ergänzenden Förderung)

  • Sie erhalten + 10 Euro pro Teilnehmenden und Tag
  • Voraussetzung: Die Veranstaltung findet an mehreren kostenpflichtig gebuchten Orten in Berlin gleichzeitig statt. Zudem sind die Teilnehmenden mit Hilfe von Online-Plattformen miteinander verbunden und sie sind an einem der relevanten Veranstaltungsorte in Präsenz anwesend. 

Voraussetzungen für die Förderung durch den Kongressfonds Berlin

  • Qualifizierte Unternehmen 
    Den Zuschuss für das nachhaltige Tagen erhalten Business-Veranstaltungen wie Tagungen, Kongresse oder Seminare von und für Unternehmen. Auch professionell motivierte Weiterbildungen für Personen im Ehrenamt können die Förderung erhalten.
     
  • Kostenpflichtige Veranstaltung in Berlin
    Die nachhaltige Veranstaltung muss in einer Eventlocation des Landes Berlin kostenpflichtig gebucht und umgesetzt werden.
     
  • Mindestteilnehmende der Veranstaltung
    Es müssen mindestens 50 Personen in Präsenz an der Veranstaltung teilnehmen. Mitarbeitende, Servicepersonal und Referent:innen zählen nicht zu den Veranstaltungsteilnehmenden.
     
  • Dauer der Veranstaltung
    Die Veranstaltung muss mindestens einen oder über mehrere Veranstaltungstage stattfinden. Dabei ist mindestens ein vierstündiges Programm pro Kongresstag, eine Grundvoraussetzung.
     
  • Punkterreichung 
    Es werden mindestens 300 Punkte in vier Kategorien der "Sustainable Event Scorecard" erreicht. Für hybride Veranstaltungen gilt: Online-Teilnehmende müssen die Inhalte per Live-Stream vollständig verfolgen und aktiv teilnehmen können (z. B. über Chat oder Zuschaltung per Video). Bei mehrtägigen Events wird der Zuschuss nur für die Tage gewährt, an denen sowohl Präsenz- als auch Online-Teilnahme möglich ist.

Die "Sustainable Event Scorecard" – Ihr Weg zur Förderung durch den Kongressfonds Berlin

Mit der "Sustainable Event Scorecard" prüfen Sie, ob Ihre geplanten Nachhaltigkeitsmaßnahmen die Voraussetzungen für eine Förderung durch den Kongressfonds Berlin erfüllen. Die Scorecard ist zugleich Bewertungsgrundlage für die Vergabe der Mittel und praktisches Werkzeug für eine nachhaltige Eventplanung.

Sie basiert auf anerkannten Standards und Rahmenwerken – etwa den Leitfäden des Umweltbundesamtes oder der ISO 20121 – und zeigt Ihnen anhand von 13 Handlungsfeldern, wie Sie Ihre Veranstaltung nachhaltig gestalten können. Insgesamt umfasst die Scorecard 47 mögliche Maßnahmen, von klimafreundlichem Transport über nachhaltiges Catering bis hin zur Zusammenarbeit mit zertifizierten Partnern.

Die "Sustainable Event Scorecard" im Überblick 

  • 13 Handlungsfelder (z.B. Transport, Catering, Unterkunft).
  • 47 mögliche Maßnahmen
  • Punktescore in Höhe von 930
  • Davon müssen mindestens 300 Punkte erreicht werden, um die erweiterte Förderung zu erreichen
     

Für jede umgesetzte Maßnahme sammeln Sie Punkte. Je mehr Maßnahmen Sie einbinden, desto höher fällt Ihr Gesamtscore aus. Maximal können 930 Punkte erreicht werden. Ab 300 Punkten haben Sie die Chance, eine erweiterte Förderung durch den Kongressfonds Berlin zu erhalten.

So wird die Scorecard für Sie zu einer doppelten Orientierungshilfe: Sie unterstützt Sie dabei, Ihre Veranstaltung ökologisch, sozial und ökonomisch nachhaltiger auszurichten – und zeigt Ihnen gleichzeitig transparent, wie hoch Ihre Förderchancen stehen.

FAQ "Sustainable Event Scorecard"

Welche Handlungsfelder hat die "Sustainable Event Scorecard"?

Die Handlungsfelder der "Sustainable Event Scorecard" orientieren sich an den verschiedenen Planungsbereichen einer Veranstaltung. In jedem der Bereiche, gibt es die Möglichkeit durch strategische Konzepte oder einzelne Maßnahmen eine nachhaltigere Ausrichtung des Events zu erreichen. Dabei beschäftigt sich das erste Handlungsfeld Allgemein mit der strategischen Implementierung von Nachhaltigkeit, insbesondere durch übergeordnete Konzepte. 

1. Allgemein  

2. Transport  

3. Veranstaltungsort  

4. Unterbringung  

5. Catering  

6. Ausstattung  

7. Technik  

8. Personal  

9. Beschaffung  

10. Veranstaltungsprogramm  

11. Kommunikation  

12. Sustainable Development Goals  

13. Sustainable Partner 

Woran orientiert sich die "Sustainable Event Scorecard"?

Sie ist auf der Grundlage von bestehenden etablierten Rahmenwerken und Standards entstanden. Dazu zählen der “Leitfaden für die nachhaltige Organisation von Veranstaltungen” des Umweltbundesamtes, die ISO 20121, Fachliteratur wie Riediger/Oblasser oder Nachhaltiges Veranstaltungsmanagement der GIZ.   

Nach der Einreichung des Förderantrags versendet die Investitionsbank Berlin (IBB) eine Eingangsbestätigung. Diese enthält eine Genehmigung zum Vorhabenbeginn. Bis zum Erhalt eines Zuwendungsbescheids handelt die Antragstellerin bzw. der Antragsteller auf eigenes wirtschaftliches Risiko. 

Berechnung Ihrer Förderung

IFrame Rechner  

Allgemeines zur Förderung

Finden Sie hier Antworten auf Ihre Fragen rund um das Förderprogramm "Kongressfonds für nachhaltiges Tagen". 

Was wird gefördert im Kongressfonds für nachhaltiges Tagen?

Gefördert werden sollen Veranstaltungen in Berlin, die sich ausschließlich an ein Fachpublikum richten, wie z.B. Kongresse, Tagungen, Seminare und Fortbildungen. Die Veranstaltungen müssen dabei besondere Nachhaltigkeitskriterien nachweisen. Dazu kann eine zusätzliche Förderung für die Durchführung von dezentralen oder hybriden Veranstaltungen gewährt werden. Als dezentral wird eine Veranstaltung bezeichnet, die an mehreren kostenpflichtig gebuchten Orten in Berlin gleichzeitig stattfindet und bei der die Teilnehmenden mithilfe von Online-Plattformen miteinander verbunden sind. Hybride Veranstaltungen finden sowohl offline in Berlin und gleichzeitig interaktiv online für ein Fachpublikum statt. 

Was wird nicht gefördert?
  • Messen, Ausstellungen und ähnliche Formate, auch wenn sie sich ausschließlich an ein Fachpublikum richten und/oder mit einem förderfähigen Kongress verbunden sind
  • Veranstaltungen, die sich an Privatpersonen richten oder Freizeit- bzw. Erholungszwecken dienen  
  • Veranstaltungen, zu deren Durchführung die Antragstellenden selbst oder Dritte rechtlich verpflichtet sind  
  • parteipolitische Veranstaltungen  
  • vor Antragstellung begonnene Veranstaltung 
Wie hoch ist die Förderung?

Höhe der Basisförderung

  • 25 € pro Teilnehmendem und Veranstaltungstag
  • +10 € pro Präsenzteilnehmendem bei hybriden oder dezentralen Veranstaltungen
  • Grundlage der Berechnung sind ausschließlich die anwesenden Präsenzteilnehmenden (Online-Teilnehmende werden nicht berücksichtigt)
  • Maximale Fördersumme: 99.950 € pro Veranstaltung

Beispiele:

  • 2-tägiger Kongress mit 121 Teilnehmenden am 1. Tag und 95 am 2. Tag: 5.400 €
  • Als hybride Veranstaltung: 7.560 €
Wer zählt zu den Teilnehmenden einer Veranstaltung?

Es zählt ausschließlich die Anzahl der Präsenzteilnehmenden (Fachpublikum). Referent:innen, Mitarbeiter:innen, Servicepersonal etc. zählen nicht dazu.

An wen richtet sich das Förderangebot des Kongressfonds für nachhaltiges Tagen?

Das Förderangebot richtet sich an Organisationen (z.B. Unternehmen, Vereine, Anstalten des öffentlichen Rechts) und selbstständig bzw. freiberuflich Tätige, die beabsichtigen, eine Veranstaltung in Berlin durchzuführen. Als Veranstalter:in ist insbesondere derjenige anzusehen, der das finanzielle und unternehmerische Risiko der Veranstaltung trägt, der die wirtschaftliche, organisatorische und haftungsrechtliche Verantwortung hat und der die Veranstaltung auf eigene Rechnung durchführt. Veranstaltungslocations können deshalb in ihrer Funktion als Vermieter keinen Förderantrag stellen.

Wichtige Voraussetzung, um Antragsteller:in sein zu können, ist ein Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland.

Was ist ein Fachpublikum?

Von einem Fachpublikum im Sinne des Förderprogramms Kongressfonds wird in den Fällen gesprochen, sofern die Teilnehmenden an der Veranstaltung ausschließlich aus einer professionellen Motivation heraus teilnehmen. Beispielsweise, weil sie sich im Auftrag ihres Arbeitgebers oder aus Forschungsgründen wie bei einem wissenschaftlichen Kongress anmelden.

Gefördert werden dementsprechend z.B. Kongresse, Tagungen, Seminare oder Fortbildungen. Eine professionelle Motivation kann auch angenommen werden, wenn die Veranstaltung der Weiterbildung von Personen im Rahmen eines Ehrenamts dient. Die ist z.B. anzunehmen, wenn ein erforderlicher Qualifikationsnachweis für die Durchführung von ehrenamtlichen Aktivitäten durch die Teilnahme an der Veranstaltung erworben werden soll. 

Antragstellung

Wo und wie kann ich eine Förderung beantragen?

Zur Beantragung der Förderung müssen die Formulare im Kundenportal der IBB ausgefüllt und hochgeladen werden. Ergänzend müssen die am Antragsende genannten Unterlagen hochgeladen werden. Die Einreichung des Förderantrags und seiner Anlagen bei der Bewilligungsstelle erfolgt digital über das Kundenportal der IBB. Das unaufgeforderte Einsenden ausgedruckter und unterschriebener Kopien ist nicht notwendig.

Der Antrag muss durch eine vertretungsberechtigte Person des Unternehmens eingereicht werden.

Darf ich mehrere Förderanträge stellen?

Ja. Ein:e Veranstalter:in darf grundsätzlich mehrere Förderanträge einreichen. Indes darf nur ein Förderantrag pro Veranstaltung gestellt werden. Es ist aber möglich, Förderanträge für unterschiedliche Veranstaltungen einzureichen. 

Ab wann können die Vorbereitungen für die Veranstaltung beginnen?

Nach der Einreichung des Förderantrags versendet die Investitionsbank Berlin (IBB) eine Eingangsbestätigung. Diese enthält eine Genehmigung zum Vorhabenbeginn. Bis zum Erhalt eines Zuwendungsbescheids handelt die Antragsteller:in auf eigenes wirtschaftliches Risiko.

Sind Veranstaltungen mit begonnener Vorbereitung förderfähig?

Nein, die Förderung des Kongressfonds für nachhaltiges Tagen kann nur für Veranstaltungen gewährt werden, mit deren Vorbereitung noch nicht begonnen wurde. Als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags zu werten. Dazu gehören beispielsweise Mietverträge über die Veranstaltungsräumlichkeiten, Dienstleistungs- oder Mietverträge für Technik, Verträge zum Catering oder Verträge zur Lieferung von Werbematerialien für die Veranstaltung.

Davon ausgenommen ist der Abschluss eines Vertrags mit einer Veranstaltungsagentur zum Zweck der Konzeption, Organisation und Durchführung einer Veranstaltung. Ebenfalls ausgenommen ist der Abschluss von Verträgen, welche der Einnahmeseite der Veranstalterin bzw. des Veranstalters zuzurechnen sind, so z.B. Sponsoringverträge. 

Durchführung der geförderten Veranstaltung

Worauf muss ich in der Vorbereitung und Durchführung meiner geförderten Veranstaltung achten?

Das Programm muss pro gefördertem Tag mindestens vier Netto-Stunden (ohne Pausen) umfassen. Rahmenprogramme sind nicht förderfähig.

Teilnehmendenlisten sind vorzubereiten und zu pflegen. Einen Hinweis zum Umgang mit den Daten erhalten Sie mit dem Zuwendungsbescheid.

Die Listen müssen entweder

  • von den anwesenden Teilnehmenden täglich mit Vor- und Nachnamen, Institution, Ort und Land unterschrieben werden, oder
  • aus einem digitalen Registrierungssystem stammen, das eine tägliche Anwesenheitskontrolle sicherstellt, und von der Geschäftsführung der Antragstellenden bestätigt werden.

Die Erfüllung der Nachhaltigkeitskriterien sowie die Einreichung der Nachweise sind Voraussetzung für den Zahlungsabruf. Barzahlungsquittungen werden nicht akzeptiert.

Bei allen Öffentlichkeitsmaßnahmen ist auf die finanzielle Beteiligung der für Wirtschaft zuständigen Senatsverwaltung schriftlich hinzuweisen und das Logo der Senatsverwaltung (siehe Downloads) einzubinden.

Bis wann muss meine geförderte Veranstaltung stattfinden?

Die Veranstaltung muss bis zum 31.12.2025 stattgefunden haben. Anträge können über das Kundenportal der IBB ausgefüllt und hochgeladen werden. 

Auszahlung und Nachweise

Wann erhalte ich die Fördermittel?

Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach einer erfolgreichen Prüfung des Zahlungsabrufes. Die Einreichung hat spätestens drei Monate nach der Durchführung der Veranstaltung zu erfolgen.

Welche Unterlagen muss ich für den Zahlungsabruf einreichen?

Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:

Teilnehmendenliste:

  • mit Vor- und Nachnamen, Institution, Ort, Land, von allen Präsenz-Teilnehmenden täglich unterschrieben, oder
  • aus einem digitalen Registrierungssystem, das eine Anwesenheitskontrolle sicherstellt, bestätigt durch die Geschäftsführung der Antragstellenden.

Zahlenmäßiger Nachweis (Verwendungsbestätigung):

  • Angaben zu Gesamtkosten, förderfähigen Kosten (siehe Förderrichtlinie), Einnahmen,
  • Bestätigung über zweckentsprechende, wirtschaftliche und sparsame Verwendung,
  • Übereinstimmung mit Büchern und Belegen.

Rechnungen und Nachweise:

  • Rechnung über die gebuchte Veranstaltungsräumlichkeit in Berlin mit Zahlungsbeleg (Kontoauszug),
  • endgültiges Veranstaltungsprogramm mit zeitlicher Abfolge, Inhalten (inkl. Referent:innen) und Netto-Dauer (ohne Pausen).

Nachhaltigkeitsnachweise:

  • Angaben zu den erfüllten Kriterien der Sustainable Event Scorecard, nummerisch gekennzeichnet anhand der Scorecard.

Hybride Veranstaltungen (falls zutreffend):

  • Rechnung über Streaming-Dienstleistungen oder vergleichbarer Nachweis mit Zahlungsbeleg (Kontoauszug).

Dezentrales Tagen (falls beantragt):

  • Kurzkonzept, Mietverträge der Veranstaltungsstätten, Rechnungen über Technik.

Rechtliche und formale Vorgaben

Mein Bescheid bezieht sich auf das Landesmindestlohngesetz, was bedeutet das?

Allen Beschäftigten (auch denen, die außerhalb des Projekts tätig sind) wird mindestens der aktuell geltende Mindestlohn des Landes Berlins bezahlt (§ 9 LMiLoG Bln), solange und soweit sie vom Land Berlin Zuwendungen erhalten. Im Falle des Kongressfonds betrifft das die Dauer Ihrer Veranstaltung. Die aktuelle Regelung ist auf der Website des Landes Berlin einsehbar.

Was ist der Branchencode, der eingegeben werden muss?

Zum Zwecke der statistischen Erhebung hat das Statistische Bundesamt einen Branchenkatalog entwickelt und Branchen mit einem Code klassifiziert. Im Rahmen der Antragstellung für den Kongressfonds Berlin muss an zwei Stellen dieser Branchencode angegeben werden:

Die antragstellende Organisation muss angeben, welcher Branche sie angehört.

Um besser nachvollziehen zu können, was für Veranstaltungen gefördert werden, ist anzugeben, welcher Branche die Zielgruppe der beantragten Veranstaltung angehört.

Die Klassifikation der Wirtschaftszweige finden Sie unter hier.

Die ersten fünf Ziffern des Codes sind einzugeben. 

Was ist die Transparenzdatenbank und wofür dient mein Eintrag?

Durch den Zuschuss im Förderprogramm Kongressfonds für nachhaltiges Tagen erhalten die erfolgreichen Antragssteller:innen eine Zuwendung des Landes Berlin. Sämtliche juristische Personen, die Zuwendungen des Landes erhalten bzw. erhalten möchten, müssen zur Erhöhung der Eindeutigkeit der Informationen und damit zur Erhöhung der Transparenz in der Transparenzdatenbank registriert sein. Nähere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

Kontakt und Beratung zum Kongressfonds

Haben Sie Fragen? Wir unterstützen Sie gern – ob zum Kongressfonds für nachhaltiges Tagen oder zur Sustainable Score Card. Sprechen Sie uns an. 

Zwei Personen im Gespräch, eine zeigt auf Diagramme auf einem Laptopbildschirm