Neues Jahr, neue Events: Berliner Kongress-Highlights 2020
Ein Blick in den Berliner Event-Kalender zeigt: Der Start in das neue Jahrzehnt wird innovativ, nachhaltig, modisch und gesund. Hier sind unsere Kongress-Highlights 2020.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz Lieferkettengesetz, ist seit Anfang 2023 in Kraft und mindestens genauso inhaltsreich, wie der Name selbst. Doch was verbirgt sich hinter dem langen und zungenbrechenden Begriff? Wir geben euch einen Überblick darüber, warum es so wichtig für Unternehmen, Mitarbeitende und die Umwelt ist und welche Rolle Sustainable Meetings Berlin dabei spielt.
Menschenrechtsverletzungen finden täglich und auch in unserem direkten Umfeld statt. Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wird erstmals die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den globalen Lieferketten festgehalten. Hierzu gehören u.a. der Schutz von Kindern vor Kinderarbeit, das Recht auf faire Löhne und der Schutz der Umwelt.
Vergangenen Monat gab es auf dem Digital Expert Day vom Berlin Event Network e.V. eine Einführung zum Thema „Menschenrechtliche Sorgfaltspflichten in der Lieferkette“ von Christian Oblasser. Er ist Geschäftsführer von trias consulting und berät Unternehmen zum Nachhaltigkeitsmanagement und der Einhaltung von Regularien in der Nachhaltigkeitsberichterstattung. trias consulting hat u.a. bei der Erstellung der Nachhaltigkeitsstandards für Sustainable Meetings Berlin, Sustainable Tourism Berlin und Sustainable Berlin Commitment mitgewirkt. Folgend haben wir alle Erkenntnisse vom Digital Expert Day zusammengetragen.
Das Gesetz stärkt die Beachtung grundlegender Menschenrechte und den Umweltschutz. Dazu zählen unter anderem:
► Schutz vor Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Diskriminierung
► Schutz vor Landraub
► Arbeits- und Gesundheitsschutz
► Recht auf faire Löhne
► Recht, Gewerkschaften zu bilden
► Schutz vor umweltrechtlichen Verstößen
Seit 2023 sind in Deutschland ansässige Unternehmen ab einer Größe von 3.000 Arbeitnehmer:innen (ab 2024 auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmer:innen) dazu verpflichtet, ihrer menschenrechtlichen Verantwortung und Sorgfaltspflicht in ihren Lieferketten nachzukommen.
Durch Einhaltung der Sorgfaltspflichten sollen die Rechte von betroffenen Menschen gestärkt werden. Gleichzeitig soll dieses Gesetz aber auch Unternehmen Rechtssicherheit geben und faire Wettbewerbsbedingungen schaffen.
Das Lieferkettengesetz hat weitreichende Auswirkungen auf viele Branchen, so auch auf die MICE-Industrie. Mit dem Gesetz werden mehrere wichtige Anforderungen eingeführt, die Unternehmen erfüllen müssen, um sicherzustellen, dass sie verantwortungsvoll und nachhaltig handeln.
Eine der wichtigsten Anforderungen ist die Informationspflicht. Das bedeutet, dass Unternehmen in der Lage sein müssen, ihre Lieferketten nachzuvollziehen und detaillierte Informationen über ihre Lieferanten, Materialien und Herstellungsprozesse bereitzustellen. Für die MICE-Branche ist diese Anforderung von besonderer Bedeutung, da die Veranstaltenden sicherstellen müssen, dass alle von ihnen verwendeten Waren und Dienstleistungen aus ethischen und nachhaltigen Quellen bezogen werden. Dienstleistungen innerhalb einer Veranstaltungsplanung umfassen alles von der Auswahl des Veranstaltungsortes und des Caterings bis hin zur Logistik, Terminplanung und dem Management der Veranstaltung vor Ort.
Das Lieferkettengesetz führt aber auch zu bestimmten Anforderungen an die Governance, die Unternehmen einhalten müssen. Das bedeutet, dass Unternehmen Prozesse und Verfahren für das Management ihrer Lieferketten einrichten müssen, einschließlich Risikobewertung und Dokumentation. Dabei geht es darum, potenzielle Risiken zu ermitteln und Maßnahmen zu ihrer Minderung zu ergreifen. Durch einen proaktiven Ansatz beim Management der Lieferketten können Unternehmen das Risiko negativer Auswirkungen auf Mensch und Umwelt verringern und ihre Nachhaltigkeitsleistung insgesamt verbessern. So können beispielsweise regelmäßige Kontakte eines Catering-Unternehmens zu regionalen Erzeugern die nachhaltige Produktion von Lebensmitteln unterstützen und so das Angebot nachhaltiger gestalten. Gleichzeitig können Risiken durch verletzte Sorgfaltspflichten thematisiert sowie minimiert und eine resiliente Lieferkette gestaltet werden.
Schließlich verlangt das Lieferkettengesetz von den Unternehmen, dass Prozesse und Dokumentationen eingerichtet werden, um sicherzustellen, dass das Unternehmen im Einklang mit dem Gesetz arbeitet. Dazu gehört die Führung detaillierter Aufzeichnungen über mögliche Risiken in der Lieferkette, eventuelle Präventionsmaßnahmen und die Berichterstattung über das Vorgehen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Lieferkettengesetz für die MICE-Branche mittelbar von großer Bedeutung sein wird. Große auftraggebende Unternehmen werden ihre Dienstleistenden zur Einhaltung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten verpflichten und die Maßnahmen zur Einhaltung bewerten. Unmittelbar trägt das Gesetz durch die Einführung von Anforderungen an die Unternehmensführung, die Verpflichtung zur Bereitstellung von Informationen und die Forderung nach Risikobewertungen und Dokumentation dazu bei, dass die Unternehmen der Branche verantwortungsvoll und nachhaltig arbeiten.
Die Vorteile eines verantwortungsvollen Lieferkettenmanagements gehen über die Einhaltung von Gesetzen hinaus und umfassen die Verbesserung des Unternehmensimages, die Steigerung der Effizienz, das Entdecken von Chancen, das Minimieren von Risiken und das Einhalten von Vorschriften. Durch die Einführung nachhaltiger Praktiken und Transparenz können Unternehmen das Vertrauen ihrer Stakeholder erhalten und vertiefen. Gute Stakeholder-Beziehungen führen wiederum zu einer widerstandsfähigeren Lieferkette.
Der Kern des Gesetzes ist es, Menschenrechts- und Umweltrechtsverletzungen in Lieferketten durch ein fundiertes Risikomanagement zu minimieren oder gänzlich zu verhindern. Davon profitieren die Menschen innerhalb der Lieferketten, die Unternehmen und auch die Konsumenten.
Durch das Gesetz erhalten alle deutschen (und zukünftig auch die europäischen) Unternehmen grundlegende Rechtssicherheit und eine verlässliche Handlungsgrundlage für ein nachhaltiges Lieferkettenmanagement, das alle Wertschöpfungsschritte von Waren und Dienstleistungen unter wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Gesichtspunkten betrachtet. Auf der Verbraucher:innen Seite gibt das Lieferkettengesetz Sicherheit, dass gerade große Unternehmen und zukünftig auch KMUs in Deutschland einen stärkeren Fokus auf faire und nachhaltigen Lieferketten legen müssen.
Die Unternehmen werden als Auftraggebende diese Verantwortung auch von ihren Partnern in der MICE-Branche erwarten und sogar einfordern. Aufgrund des sogenannten Lieferkettengesetzes und weiterer Nachhaltigkeitsverpflichtungen steigt bereits heute bei Ausschreibungen die Nachfrage nach zertifizierten Prozessen, Nachweisen und Daten im Bereich der Corporate Social Responsibility.
Mit dem Kriterienkatalog, nach denen sich Berliner Unternehmen mit den visitBerlin-Nachhaltigkeitsprogrammen Sustainable Tourism Berlin und Sustainable Meetings Berlin zertifizieren lassen können, werden die wesentlichen geforderten Bereiche abgedeckt: Governance, Risk und Compliance, Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft – und somit eine Auskunftsfähigkeit gegenüber Auftraggebern zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz hergestellt.
► Unfälle sowie Verletzungen
► Verbreitung übertragbarer Krankheiten
► Exposition der Arbeitnehmer gegenüber Protesten
► Sprachbarrieren in Bezug auf An- und Einweisungen
► Passabnahme
► Lohndumping
► Vorenthaltung des Lohns
► Überlange Arbeitszeiten
► Überhöhte Vermittlungsgebühren und Mietzahlungen
► Gefährliche Arbeitsbedingungen
► Unzureichende Arbeitsausrüstung
► Erniedrigende Behandlung aufgrund von ethischer Herkunft
► Prekäre Wohnverhältnisse
► Zugang zu medizinischer Versorgung und Bildung
► Datenschutz und Privatsphäre
► Verbraucherschutz und Produktverantwortung
► Schwarzarbeit und Beschäftigung von Personen mit irregulärem Aufenthalt
► Diskriminierung am Arbeitsplatz
► Vereinigungsfreiheit und das Recht zur freien Äußerung
► Geschlechtergerechtigkeit
► Korruption und Bestechung
Übrigens: Seit Februar ist Berlin die erste deutsche Region mit einem international anerkannten Katalog von Nachhaltigkeitskriterien für die Visitor Economy. Der Global Sustainable Tourism Council (GSTC, deutsch: Globaler Rat für nachhaltigen Tourismus) hat die Nachhaltigkeitskriterien der Programme für die Tourismus- und Veranstaltungsbranche als gleichwertig mit den GSTC-Branchenkriterien für Hotels und Reiseveranstalter anerkannt.
Sie haben Interesse daran, sich als Sustainable Partner zertifizieren zu lassen? Dann melden Sie sich bei unseren Kolleginnen aus dem Sustainable Meetings Berlin Team.
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