Was ist der Kongressfonds für nachhaltiges Tagen?
Der Kongressfonds für nachhaltiges Tagen ist eine vom Land Berlin initiierte Förderung zur Unterstützung der Tagungs- und Kongresswirtschaft im Land Berlin. Ursprünglich wurde er als "Kongressfonds Berlin" während der Covid-19-Pandemie initiiert, um trotz hoher Auflagen und Mehrkosten Veranstaltungen in Berlin zu ermöglichen und die Branche zu stärken. Mit der 4. Novelle der Richtlinie wird der Fokus des Programms nun auf das Thema Nachhaltigkeit gelegt und die Tagungs- und Kongresswirtschaft in Berlin aktiv bei der Durchführung von nachhaltigen Tagungen und Kongressen unterstützt. Dies gilt sowohl für analoge als auch für hybride oder dezentrale Veranstaltungen. Gefördert werden Veranstaltungen in Berlin, die bis zum 31. Dezember 2025 stattfinden und deren Antragstellende einen Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Gemeinsam mit der Stadt ermutigen wir Veranstaltungsplanende, geplante B2B-Veranstaltungen in Berliner Tagungshotels und Veranstaltungsstätten nach den nachhaltigen Kriterien der Sustainable Event Scorecard umzusetzen. Ausschließlich Veranstaltungen, die deren Nachhaltigkeitskriterien erfüllen, erhalten eine Förderung. Damit soll nachhaltiges Veranstaltungs- und Unternehmensmanagement gestärkt und das Ziel der Klimaneutralität Berlins bis 2045 sowie die UN Sustainable Development Goals unterstützt werden.
Zudem wird die Digitalisierung der Veranstaltungsbranche gestärkt. Daher werden durch das Förderprogramm Veranstaltungen in besonderem Maße gefördert, die interaktiv als Präsenzveranstaltung an verschiedenen Orten in Berlin und/ oder online stattfinden. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass hybride oder dezentrale Veranstaltungen mit einem höheren Arbeitsaufwand bzw. höheren Kosten einhergehen als analoge Veranstaltungen. Gleichzeitig können mit dem Ansatz der dezentralen Veranstaltung innovative Tagungsformate, die im Land Berlin stattfinden, erprobt werden.
Vorgesehen ist ein finanzieller Zuschuss in Höhe von max. 35,- Euro pro Präsenz-Teilnehmenden.
Mit dem Programm "Kongressfonds für nachhaltiges Tagen" stärken wir gemeinsam mit der Stadt die Veranstaltungswirtschaft sowie Berliner MICE-Branche aktiv stärken.
Wer kann Mittel des Berliner Kongressfonds für nachhaltiges Tagen beantragen?
-
juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
-
rechtsfähige Personengesellschaften (Verbände/Vereine, Unternehmen, Agenturen, Institute und sonstige Organisationen)
-
selbstständig und freiberuflich Tätige
-
Organisationen und Personen, die im Auftrag des Veranstalters tätig sind
-
mit einem Sitz, einer Betriebsstätte oder einer Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland
Welche Arten von Veranstaltungen werden unterstützt?
-
Ausschließlich Veranstaltungen die sich an ein Fachpublikum richten (B2B), z.B. Kongresse, Tagungen, Seminare und Fortbildungen
-
Eine professionale Motivation kann auch angenommen werden, wenn die Veranstaltung der Weiterbildung von Personen im Rahmen eines Ehrenamts dient
-
Veranstaltungen in einer kostenpflichtig gebuchten Veranstaltungsräumlichkeit im Land Berlin
-
mind. 50 Präsenz-Teilnehmende (exkl. Aussteller, Dienstleister, eigene Mitarbeitende)
-
ein- und mehrtägige Veranstaltungen mit mind. 4 Zeitstunden an einem Kongresstag
-
Ausschließlich Veranstaltungen, die nach den Kriterien der Sustainable Event Scorecard geplant und durchgeführt wurden.
Nicht unterstützt werden Veranstaltungen in eigenen Räumen und B2C- bzw. kulturelle oder private Veranstaltungen.
Fünf Schritte zur Förderung
-
Antragsstellung: Die Antragsunterlagen sollen spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn unter www.ibb.de/kongressfonds eingereicht werden.
-
Beginn des Vorhabens: Nach Erhalt der schriftlichen Antragseingangsbestätigung von der IBB kann mit den Maßnahmen begonnen werden. Ab diesem Zeitpunkt können Verträge, z. B. für die Location, geschlossen werden.
-
Zuwendungsbescheid: Der Höchstbetrag der Förderung wird im Zuwendungsbescheid festgelegt. Dieser ist u. a. abhängig von der Anzahl der teilnehmenden Personen und der förderfähigen Ausgaben.
-
Verwendungsnachweis: Nach Abschluss der Veranstaltung ist der Verwendungsnachweis bei der IBB einzureichen. Die Bestandteile finden Sie im unten verlinken Infoflyer.
-
Auszahlung: Die Auszahlung erfolgt auf das vom Zuwendungsempfänger bzw. -empfängerin angegebene Konto
Bitte beachten Sie: Eine Förderung ist von vielen Faktoren abhängig. visitBerlin übernimmt keine grundsätzliche Überprüfung der Förderberechtigung. Hierzu treten Sie bitte mit dem beauftragten Dienstleister des Landes Berlin in Kontakt. Die Informationen dienen lediglich als Orientierung.
Relevante Dokumente & Downloads finden hier!
Ihr Kontakt
Das visitBerlin Berlin Convention Office - Sprechen Sie uns an!