Was ist der Kongressfonds Berlin?
Der Kongressfonds Berlin ist eine vom Land Berlin initiierte Förderung zur Wiederbelebung der Veranstaltungswirtschaft.
Gemeinsam mit der Stadt möchten wir Veranstaltungsplanende unterstützen und ermutigen, geplante B2B-Veranstaltungen in Berliner Tagungshotels und Veranstaltungsstätten umzusetzen. Vorgesehen ist ein finanzieller Zuschuss in Höhe von max. 60,- Euro pro Präsenz-Teilnehmenden.
Damit möchten wir bewirken, dass Sie trotz der mit der Corona-Pandemie einhergehenden Beeinträchtigungen und Unsicherheiten ihre Fachveranstaltung in Berlin sicher planen und durchführen können. Dies gilt sowohl für analoge als auch für hybride Veranstaltungen.
Darüber hinaus fördert Berlin ein nachhaltiges Veranstaltungs- und Unternehmensmanagement in besonderem Maße. Veranstaltungen die bestimmte Nachhaltigkeitskriterien unserer umfangreichen Sustainable Event Scorecard erfüllen, erhalten eine höhere Förderung als andere.
Mit dem Programm "Kongressfonds Berlin" möchten wir gemeinsam mit der Stadt die Veranstaltunsgwirtschaft sowie Berliner MICE-Branche aktiv stärken.
Wer kann Mittel des Berliner Kongressfonds beantragen?
- juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
- rechtsfähige Personengesellschaften (Verbände/Vereine, Unternehmen, Agenturen, Institute und sonstige Organisationen)
- selbstständig und freiberuflich Tätige
- Organisationen und Personen, die im Auftrag des Veranstalters tätig sind
- mit einem Sitz, einer Betriebsstätte oder einer Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland
Welche Arten von Veranstaltungen werden unterstützt?
- Ausschließlich Veranstaltungen die sich an ein Fachpublikum richten (B2B), z.B. Kongresse, Tagungen, Seminare und Fortbildungen
- Eine professionale Motivation kann auch angenommen werden, wenn die Veranstaltung der Weiterbildung von Personen im Rahmen eines Ehrenamts dient
- Veranstaltungen in einer kostenpflichtig gebuchten Veranstaltungsräumlichkeit im Land Berlin
- mind. 50 Präsenz-Teilnehmende (exkl. Aussteller, Dienstleister, eigene Mitarbeitende)
- ein- und mehrtägige Veranstaltungen mit mind. 4 Zeitstunden an einem Kongresstag
- Veranstaltungen, die innerhalb der im jeweiligen Aufruf zur Einreichung von Projektanträgen genannten Frist stattfinden ("Call")
Nicht unterstützt werden Veranstaltungen in eigenen Räumen und B2C- bzw. kulturelle oder private Veranstaltungen.
Förderarten
Die Förderarten des Kongressfonds Berlin auf einen Blick

Antragsverfahren
Sechs Schritte zur Förderung
- Antragsstellung unter www.kongressfonds.berlin.de bis spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
- Genehmigung vorzeitiger Maßnahmenbeginn - Mit der Einreichung Ihres Förderantrages erhalten Sie eine Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns. Ab diesem Zeitpunkt können Verträge, z.B. für die Location, geschlossen werden.
- Vorläufiger Zuwendungsbescheid - Die Fördersumme wird zunächst vorläufig festgelegt, da sie u. a. abhängig von der Anzahl der tatsächlich anwesenden Personen bei der Veranstaltung ist.
- Verwendungsnachweis - Nach der Veranstaltung wird der Verwendungsnachweis eingereicht (u. a. Angaben zur Veranstaltung, Nachweis über die Anzahl der Teilnehmenden, die ggf. Hybridität und ggf. die Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien).
- Schlussbescheid - Auf Grundlage des Verwendungsnachweises ergeht der Schlussbescheid mit der endgültigen Fördersumme.
- Auszahlung - Die Auszahlung erfolgt auf das von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller angegebene Konto. Die Auszahlung kann beschleunigt werden, wenn Sie bei der Empfangsbestätigung den Rechtsbehelfsverzicht erklären.
Bitte beachten Sie: Eine Förderung ist von vielen Faktoren abhängig. visitBerlin übernimmt keine grundsätzliche Überprüfung der Förderberechtigung. Hierzu treten Sie bitte mit dem beauftragten Dienstleister des Landes Berlin in Kontakt. Die Informationen dienen lediglich als Orientierung.
Dokument & Downloads
Relevante Dokumente & Downloads finden hier!