Was ist der Kongressfonds Berlin?
Der Kongressfonds Berlin ist eine vom Land Berlin initiierte Förderung zur Wiederbelebung der Veranstaltungswirtschaft. Der Kongressfonds Berlin wurde als Teil der Reaktion der Union auf die Covid-19-Pandemie finanziert.
Gemeinsam mit der Stadt möchten wir Veranstaltungsplanende unterstützen und ermutigen, geplante B2B-Veranstaltungen in Berliner Tagungshotels und Veranstaltungsstätten umzusetzen. Vorgesehen ist ein finanzieller Zuschuss in Höhe von max. 70,- Euro pro Präsenz-Teilnehmenden.
Damit möchten wir bewirken, dass Sie trotz Beeinträchtigungen und Unsicherheiten ihre Fachveranstaltung in Berlin sicher planen und durchführen können. Dies gilt sowohl für analoge als auch für hybride Veranstaltungen.
Darüber hinaus fördert Berlin ein nachhaltiges Veranstaltungs- und Unternehmensmanagement in besonderem Maße. Veranstaltungen die bestimmte Nachhaltigkeitskriterien unserer umfangreichen Sustainable Event Scorecard erfüllen, erhalten eine höhere Förderung als andere.
Mit dem Programm "Kongressfonds Berlin" möchten wir gemeinsam mit der Stadt die Veranstaltungswirtschaft sowie Berliner MICE-Branche aktiv stärken.
Wer kann Mittel des Berliner Kongressfonds beantragen?
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juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
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rechtsfähige Personengesellschaften (Verbände/Vereine, Unternehmen, Agenturen, Institute und sonstige Organisationen)
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selbstständig und freiberuflich Tätige
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Organisationen und Personen, die im Auftrag des Veranstalters tätig sind
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mit einem Sitz, einer Betriebsstätte oder einer Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland
Welche Arten von Veranstaltungen werden unterstützt?
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Ausschließlich Veranstaltungen die sich an ein Fachpublikum richten (B2B), z.B. Kongresse, Tagungen, Seminare und Fortbildungen
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Eine professionale Motivation kann auch angenommen werden, wenn die Veranstaltung der Weiterbildung von Personen im Rahmen eines Ehrenamts dient
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Veranstaltungen in einer kostenpflichtig gebuchten Veranstaltungsräumlichkeit im Land Berlin
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mind. 50 Präsenz-Teilnehmende (exkl. Aussteller, Dienstleister, eigene Mitarbeitende)
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ein- und mehrtägige Veranstaltungen mit mind. 4 Zeitstunden an einem Kongresstag
Nicht unterstützt werden Veranstaltungen in eigenen Räumen und B2C- bzw. kulturelle oder private Veranstaltungen.
Die Förderarten des Kongressfonds Berlin auf einen Blick

Fünf Schritte zur Förderung
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Antragsstellung: Die Antragsunterlagen sollen spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn unter www.ibb.de/kongressfonds eingereicht werden.
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Beginn des Vorhabens: Nach Erhalt der schriftlichen Antragseingangsbestätigung von der IBB kann mit den Maßnahmen begonnen werden. Ab diesem Zeitpunkt können Verträge, z. B. für die Location, geschlossen werden.
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Zuwendungsbescheid: Der Höchstbetrag der Förderung wird im Zuwendungsbescheid festgelegt. Dieser ist u. a. abhängig von der Anzahl der teilnehmenden Personen und der förderfähigen Ausgaben.
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Verwendungsnachweis: Nach Abschluss der Veranstaltung ist der Verwendungsnachweis bei der IBB einzureichen. Die Bestandteile finden Sie im unten verlinken Infoflyer.
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Auszahlung: Die Auszahlung erfolgt auf das vom Zuwendungsempfänger bzw. -empfängerin angegebene Konto
Bitte beachten Sie: Eine Förderung ist von vielen Faktoren abhängig. visitBerlin übernimmt keine grundsätzliche Überprüfung der Förderberechtigung. Hierzu treten Sie bitte mit dem beauftragten Dienstleister des Landes Berlin in Kontakt. Die Informationen dienen lediglich als Orientierung.
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung

Der Kongressfonds Berlin ist eine Finanzierungslösung, die im Zuge der COVID-19-Pandemie im Rahmen der Förderung durch die Europäische Union (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) entwickelt wurde.
Relevante Dokumente & Downloads finden hier!

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