Die Coronaregeln für Veranstaltungen & Tagungen in Berlin
Berlin freut sich auf Sie und eindrucksvolle Events. Ab dem 1. April 2022 sind keine einschränkenden Maßnahmen mehr für die Veranstaltungswirtschaft vorgesehen. Für Meetings, Incentives, Conventions, Events und Messen gelten keine Obergrenzen und Zugangsbedingungen mehr. Veranstaltenden ist es freiwillig überlassen, ob und wie sie von Schutzmaßnahmen Gebrauch machen.
Wir stellen Ihnen hier Empfehlungen zusammen, um verantwortungsvolle Veranstaltungen für Sie und Ihre Teilnehmenden zu ermöglichen.
Die aktuelle SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung finden Sie im offiziellen Hauptstadtportal.
Hygieneempfehlungen für Ihre verantwortungsvolle Veranstaltung
Die Berliner MICE-Branche ist für Ihre Veranstaltung vorbereitet!
Die Gesundheit und Sicherheit der Veranstaltungsteilnehmenden stehen an erster Stelle. Um Ihnen die Planung zu erleichtern, hat die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe in Zusammenarbeit mit dem Berlin Event Network e.V. als Interessenvertretung des Berliner MICE-Sektors sowie dem Berlin Convention Office von visitBerlin Hygieneempfehlungen für sichere Veranstaltungen während der Corona-Pandemie entwickelt.
Auch wenn ab dem 1. April 2022 keine einschränkenden Maßnahmen mehr für die Veranstaltungswirtschaft vorgesehen sind, können Ihnen die Hygieneempfehlungen als Orientierung dienen.
FAQ -- Die Antworten auf Ihre Fragen
1. Rechtliches
Sind geschäftliche Meetings und Tagungen erlaubt?
Geschäftliche Meetings und Tagungen sind erlaubt.
Ist das Hygienerahmenkonzept von den Gesundheitsämtern anerkannt?
Ja, alle Bezirke (Gesundheitsämter) haben den Leitfaden vorab zur Kenntnis bekommen mit der Gelegenheit, Hinweise einzubringen. Darüber hinaus können Veranstaltende sich darauf berufen, dass der Leitfaden mit der Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe sowie der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung abgestimmt und als Hygienerahmenkonzept anerkannt wurde.
Was passiert bei erneuten Änderungen der Infektionsschutzverordnung?
Sobald es Änderungen hinsichtlich der aktuell gültigen Verordnung geben sollte, werden diese hier schnellstmöglich Berücksichtigung finden.
Muss ich meine Veranstaltung genehmigen lassen?
Veranstaltungen sind nicht genehmigungspflichtig.
2. Hygienevorschriften und Abstandsbeschränkungen
Wie lauten die aktuellen Abstandsbeschränkungen?
Ab dem 1. April 2022 werden alle einschränkenden Maßnahmen für die Veranstaltungswirtschaft aufgehoben. Es gelten keine Abstandsbeschränkungen mehr.
Besteht eine Maskenpflicht für Veranstaltungsteilnehmende?
Ab dem 1. April 2022 werden alle einschränkenden Maßnahmen für die Veranstaltungswirtschaft aufgehoben. Es besteht keine Maskenpflicht mehr für Veranstaltungsteilnehmende.
Besteht eine Maskenpflicht für Personal?
Ab dem 1. April 2022 werden alle einschränkenden Maßnahmen für die Veranstaltungswirtschaft aufgehoben. Es besteht keine Maskenpflicht mehr für Personal.
Wie lauten die Vorgaben zur maschinellen Belüftung?
Ab dem 1. April 2022 werden alle einschränkenden Maßnahmen für die Veranstaltungswirtschaft aufgehoben. Es gibt keine Vorgaben mehr zur maschinellen Belüftung.
3. Testpflicht
Gilt die Testpflicht auch für Veranstaltungspersonal?
Ab dem 1. April 2022 werden alle einschränkenden Maßnahmen für die Veranstaltungswirtschaft aufgehoben. Es besteht keine Testpflicht mehr, weder für Veranstaltungspersonal noch für Teilnehmende.
Sind geimpfte & genese Personen (ebenfalls) zur Testung verpflichtet?
Ab dem 1. April 2022 werden alle einschränkenden Maßnahmen für die Veranstaltungswirtschaft aufgehoben. Es besteht keine Testpflicht mehr.
4. Teilnehmermanagement
Welche (Kontakt-) Daten der Anwesenden muss ich erfassen?
Es gilt für Veranstaltungen keine Pflicht zum Führen einer Anwesenheitsdokumentation.
Besteht eine Dokumentationspflicht von Geimpften/Genesenen-Nachweisen?
Nein, es besteht keine Dokumentationspflicht von Geimpften/Genesenen-Nachweisen.
5. Sonstiges
Welche Personenobergrenzen gelten für reine Streaming-Veranstaltungen?
Ab dem 1. April 2022 werden alle einschränkenden Maßnahmen für die Veranstaltungswirtschaft aufgehoben. Es gelten keine Personenobergrenzen mehr für (Streaming-)Veranstaltungen.
Sind Selbstbedienungsbuffets zulässig?
Gastronomische Angebote sind zulässig.
Kann ich eine Band auf einer Veranstaltung auftreten lassen?
Ab dem 1. April 2022 werden alle einschränkenden Maßnahmen für die Veranstaltungswirtschaft aufgehoben. Bands und Gesang sind als Darbietung erlaubt.
Ist das Tanzen auf Veranstaltungen möglich?
Ab dem 1. April 2022 werden alle einschränkenden Maßnahmen für die Veranstaltungswirtschaft aufgehoben. Das Tanzen ist auf Veranstaltungen möglich.
Sie finden die Antwort auf Ihre Frage nicht? Dann kontaktieren Sie uns gern unter convention@visitBerlin.de.
Diese FAQs werden regelmäßig erweitert und wurden letztmalig am 1. April 2022 aktualisiert.
Bitte beachten Sie Folgendes: Wir freuen uns, Sie über unseren Internetauftritt soweit wie möglich unterstützen zu können. Diese Informationen dienen jedoch lediglich als Orientierung.
Wir möchten Sie an dieser Stelle darauf hinweisen, dass wir nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen haften und insbesondere keine Rechtsberatung anbieten. Geht es um die inhaltliche Interpretation und Anwendung auf Ihren speziellen Fall, müssen wir Sie bitten, sich individuell rechtlich beraten zu lassen.
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