City Tax in Berlin

Das Land Berlin erhebt für Aufenthalte in der Stadt eine Übernachtungssteuer – die sogenannte City Tax. Sie gilt für private und geschäftliche Übernachtungen in Hotels, Pensionen und ähnlichen Unterkünften. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Regelungen der City Tax.

Geschäftsmann mit Trolly im Hotelzimmer

Übernachtungssteuer für Geschäftsreisende

Bitte beachten Sie, dass die Entscheidung, eine Übernachtungssteuer in Berlin einzuführen, eine politische Entscheidung zur langfristigen Qualitätssicherung Ihrer Berlin-Erfahrung ist. Sie geht nicht auf visitBerlin, sondern auf Berlins Senatsverwaltung für Finanzen zurück.

Was ist die City Tax?

Die City Tax in Berlin ist eine Übernachtungssteuer, die auf den Aufwand für entgeltliche Übernachtungen in einem Beherbergungsbetrieb in Berlin erhoben wird. Die Steuer fällt unabhängig davon an, ob die Beherbergung tatsächlich in Anspruch genommen wird oder nicht, sofern dafür ein gesonderter Aufwand betrieben wird. Die Übernachtungssteuer ist auch als City Tax, Bettensteuer oder Tourismusabgabe bekannt, gemeint ist in den meisten Fällen dasselbe.  

Die Übernachtungssteuer besteht seit 2014 für private Übernachtungen. 2024 wurde sie auf geschäftliche Übernachtungen ausgeweitet; ausgenommen sind Reisen, die vor dem 1. April 2024 rechtsverbindlich vereinbart wurden.

Wie hoch ist die Berliner City Tax?

Die City Tax in Berlin liegt derzeit bei 7,5 Prozent. Nebenleistungen wie Frühstück oder die Nutzung weiterer Hotelservices sind steuerfrei.

Wer muss die City Tax in Berlin bezahlen?

Beautiful modern hotel room and suitcase

Der Beherbergungsbetrieb schuldet die Steuer, welche mit Zahlung des Entgelts für die Beherbergungsleistung entsteht. Gäste müssen die Steuer zwar bezahlen, aber die Verantwortung für die Abführung an das Finanzamt liegt beim Beherbergungsbetrieb. Die Übernachtungssteuer wird daher direkt von den Hotels eingezogen und als Teil der Rechnung ausgewiesen.     
Das Gesetz enthält zudem keine ausdrückliche Ausnahme für Geschäftsreisende. Grundsätzlich wird die Bettensteuer für jede entgeltliche Übernachtung erhoben, unabhängig davon, ob der Aufenthalt geschäftlich oder privat ist. Eine Befreiung für Geschäftsreisende ist im Gesetz nicht vorgesehen.

In welchen Unterkünften wird die City Tax in Berlin erhoben?

Die City Tax wird in allen Beherbergungsbetrieben erhoben, die kurzfristige Beherbergungsmöglichkeiten gegen Entgelt zur Verfügung stellen. Dazu zählen nicht nur Hotels, sondern auch Hostels, Pensionen und andere Beherbergungsbetriebe.

Wesentliche Änderungen zur City Tax seit Januar 2026

Berlin , East Side Gallery

Im Januar 2026 haben sich bei der CityTax in Berlin vor allem die verfahrensrechtlichen Regelungen geändert. So muss die Übernachtungsteuer von den Beherbergungsbetrieben künftig nicht mehr monatlich, sondern vierteljährlich angemeldet werden. Gleichzeitig entfällt die bisherige Sonderregelung für kleinere Betriebe mit weniger als zehn Betten. Zudem ist die Steueranmeldung für die Betriebe seit dem 1. Januar 2026 verpflichtend elektronisch, zum Beispiel über ELSTER, abzugeben. Am Steuersatz selbst ändert sich nichts: Die CityTax beträgt weiterhin 7,5 Prozent des Netto-Übernachtungspreises und gilt unverändert für private wie auch geschäftliche Übernachtungen.

Mehr Informationen finden Sie auf der Website des Berliner Senats