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Ab dem 1. April 2024 bezahlen auch Businessreisende eine City Tax für beruflich und geschäftlich veranlasste Hotelübernachtungen in Berlin in Höhe von fünf Prozent des Hotelzimmer(netto)preises. 

Nebenleistungen wie Frühstück oder die Nutzung weiterer Hotelservices sind weiterhin steuerfrei. 

  • Wichtig: Die Steuer entfällt nur auf Geschäftsreisen, die nach dem 1. April 2024 rechtsverbindlich vereinbart wurden. Für Hotelreservierungen, die bis einschließlich 31. März 2024 getätigt wurden, entfällt die Besteuerung.
  • Geschäftsreisende sind somit nicht mehr grundsätzlich von der Übernachtungssteuer ausgenommen, sondern müssen einen Nachweis über den Buchungszeitpunkt erbringen.
  • Die Entscheidung, eine Übernachtungssteuer in Berlin einzuführen, ist eine politische Entscheidung zur langfristigen Qualitätssicherung Ihrer Berlin-Erfahrung. Sie geht nicht auf visitBerlin, sondern auf Berlins Senatsverwaltung für Finanzen zurück.
  • Die City Tax gilt seit 2014 in Berlin für alle privaten Übernachtungsgäste, einschließlich Kinder und Schulklassen*, in allen gewerblichen und privaten Unterkünften wie Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Hostels, Jugendherbergen und Campingplätzen.
  • *Übernachtungskosten für Schulfahrten sind von der Übernachtungsteuer befreit, wenn eine Bestätigung der Schulleitung über die Genehmigung der Schulfahrt vorgelegt wird. Nur so kann der Beherbergungsbetrieb die Steuerbefreiung gewähren.

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