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Bitte beachten Sie, dass die Entscheidung, eine Übernachtungssteuer in Berlin einzuführen, eine politische Entscheidung zur langfristigen Qualitätssicherung Ihrer Berlin-Erfahrung ist. Sie geht nicht auf visitBerlin, sondern auf Berlins Senatsverwaltung für Finanzen zurück.

Was ist die City Tax?

Die City Tax in Berlin ist eine Übernachtungssteuer, die auf den Aufwand für entgeltliche Übernachtungen in einem Beherbergungsbetrieb in Berlin erhoben wird. Die Steuer fällt unabhängig davon an, ob die Beherbergung tatsächlich in Anspruch genommen wird oder nicht, sofern dafür ein gesonderter Aufwand betrieben wird. Die Übernachtungssteuer ist auch als City Tax, Bettensteuer oder Tourismusabgabe bekannt, gemeint ist in den meisten Fällen dasselbe.  

Seit dem 1. Januar 2014 gilt die Übernachtungssteuer für private Übernachtungen. Ab dem 1. April 2024 ist sie auch für geschäftliche Übernachtungen fällig, außer bei Reisen, die vor dem 1. April 2024 rechtsverbindlich vereinbart wurden.

Wie hoch ist die Berliner City Tax?

Seit dem 1. Januar 2025 wurde die City Tax von 5 Prozent auf 7,5 Prozent angehoben. Nebenleistungen wie Frühstück oder die Nutzung weiterer Hotelservices sind weiterhin steuerfrei.

Handschlag zweier Businesspartner:innen GettyImages, Foto: ValentynVolkov

Wer muss die City Tax in Berlin bezahlen?

Der Beherbergungsbetrieb schuldet die Steuer, welche mit Zahlung des Entgelts für die Beherbergungsleistung entsteht. Gäste müssen die Steuer zwar bezahlen, aber die Verantwortung für die Abführung an das Finanzamt liegt beim Beherbergungsbetrieb. Die Übernachtungssteuer wird daher direkt von den Hotels eingezogen und als Teil der Rechnung ausgewiesen.     
Das Gesetz enthält zudem keine ausdrückliche Ausnahme für Geschäftsreisende. Grundsätzlich wird die Bettensteuer für jede entgeltliche Übernachtung erhoben, unabhängig davon, ob der Aufenthalt geschäftlich oder privat ist. Eine Befreiung für Geschäftsreisende ist im Gesetz nicht vorgesehen.

In welchen Unterkünften wird die City Tax in Berlin erhoben?

Die City Tax wird in allen Beherbergungsbetrieben erhoben, die kurzfristige Beherbergungsmöglichkeiten gegen Entgelt zur Verfügung stellen. Dazu zählen nicht nur Hotels, sondern auch Hostels, Pensionen und andere Beherbergungsbetriebe.

Veränderungen der Übernachtungssteuer seit dem 1. April 2024

Bisher galt: Bei mehr als 21 zusammenhängenden Übernachtungen unterlagen die weiteren Übernachtungen nicht der Besteuerung. Seit dem 01. Januar 2025 unterliegen auch kurzfristige Beherbergungsmöglichkeiten der Steuer. Als „kurzfristig“ gilt eine Beherbergung, die für einen Zeitraum von weniger als sechs Monaten zur Verfügung gestellt wird.  

Außerdem wird sich der Besteuerungszeitraum verändern. Dieser wird ab 01.01.2026 vom Kalendermonat auf das Kalendervierteljahr umgestellt. Das bisherige Wahlrecht für Betriebe mit weniger als zehn Betten entfällt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Berliner Senats.

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