Grünes Lexikon für Veranstaltungsplaner
Informationen zum Thema Nachhaltigkeit
Unser grünes Lexikon gibt Ihnen einen Überblick zu den verschiedenen Begrifflichkeiten rund um das Thema Nachhaltigkeit in der Veranstaltungsbranche:
-
Corporate Social Responsibility (CSR)
„ (…) CSR ist die Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft. Dies umfasst soziale, ökologische und ökonomische Aspekte, wie sie etwa in international anerkannten Referenzdokumenten zur Unternehmensverantwortung ausgeführt sind, insbesondere in der ILO-Grundsatzerklärung über Unternehmen und Sozialpolitik, den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen, den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, im UN Global Compact oder in der ISO 26000. Konkret geht es beispielsweise um faire Geschäftspraktiken, mitarbeiterorientierte Personalpolitik, sparsamen Einsatz von natürlichen Ressourcen, Schutz von Klima und Umwelt, ernst gemeintes Engagement vor Ort und Verantwortung auch in der Lieferkette. (…) “
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2018) / http://www.csr-in-deutschland.de/DE/Was-ist-CSR/Grundlagen/Nachhaltigke…
-
CSR Berichtspflicht
„Das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten der EU haben 2014 eine Richtlinie zur Erweiterung der Berichterstattung von großen kapitalmarktorientierten Unternehmen, Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten und Versicherungsunternehmen verabschiedet (sog. CSR-Richtlinie). Ziel der Richtlinie ist es insbesondere, die Transparenz über ökologische und soziale Aspekte von Unternehmen in der EU zu erhöhen. Dabei geht es um Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen sowie die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Deutschland hat die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz). Das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz ist seit dem Geschäftsjahr 2017 auf Lageberichte anwendbar. (…)“
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2018) / http://www.csr-in-deutschland.de/DE/Politik/CSR-national/Aktivitaeten-d…
-
Legacy
Legacy ist ein Begriff, der heutzutage immer mehr mit einem nachhaltigen Wirtschaften von Unternehmen in Verbindung steht. Übersetzt steht der Begriff Legacy für „Hinterlassenschaft“ oder „Nachlass“. Im engeren Sinne bedeutet Legacy die Auseinandersetzung mit der Frage, was ein Unternehmen durch sein Handeln und Wirtschaften auf jeder Stufe der Wertschöpfungskette hinterlässt. Auf die Kongress- und Veranstaltungsbranche angewandt, umfasst Legacy die positiven und negativen Auswirkungen, die eine Veranstaltung und ihre Teilnehmer in der Destination hinterlassen.
Quelle: Eigene Formulierung
-
Nachhaltigkeit
„(…) Als "Vater" der Nachhaltigkeit wird oftmals der Freiberger Oberberghauptmann Hans Carl von Carlowitz (1645–1714) gehandelt, der den Gedanken der Nachhaltigkeit auf die Waldwirtschaft übertrug. Um ein nachhaltiges Handeln umzusetzen, sollte nach Carlowitz in einem Wald nur so viel abgeholzt werden, wie der Wald in absehbarer Zeit auf natürliche Weise regenerieren kann. Das Prinzip der Nachhaltigkeit sollte also sicherstellen, dass ein natürliches System in seinen wesentlichen Eigenschaften langfristig erhalten bleibt. Mit diesem Ansatz war der Grundstein des nachhaltigen Denkens und Handelns gelegt. (…)“
„Prinzip, nach dem nicht mehr verbraucht werden darf, als jeweils nachwachsen, sich regenerieren, künftig wieder bereitgestellt werden kann“Quelle: Lexikon der Nachhaltigkeit (2018) / https://www.nachhaltigkeit.info/artikel/definitionen_1382.htm, Bibliographisches Institut GmbH/Duden (2018) / https://www.duden.de/rechtschreibung/Nachhaltigkeit
-
Nachhaltige Veranstaltungen - Green Events
„Die Organisation und Umsetzung von nachhaltigen Veranstaltungen umfasst die ganzheitliche und ausgewogene Betrachtungsweise ökonomisch, sozial und ökologisch nachhaltiger Handlungen. Dabei darf nicht nur die singuläre Veranstaltung betrachtet werden. Vielmehr muss ein Umdenken bei allen relevanten Akteuren (Mitarbeiter, Zulieferer, Dienstleister und Teilnehmer) verankert werden. Alle Maßnahmen müssen derart gestaltet sein, dass sie validier- und dokumentierbar sind, um in einem ständigen Prozess verbessert werden zu können.
Das Ziel muss es sein, eine ökonomisch erfolgreiche Veranstaltung bei ethischem und fairem Handeln mit möglichst geringem Impact auf die Umwelt zu gestalten.“
Quelle: Oblasser/Riediger (2015), Nachhaltiges Veranstaltungsmanagement mit Strategie, S. 31
-
Nachhaltiges Veranstaltungsmanagement
„Gemäß den drei Dimensionen der Nachhaltigkeit umfasst ein nachhaltiges Veranstaltungsmanagement die ganzheitliche und ausgewogene Betrachtungsweise ökonomisch, sozial und ökologisch nachhaltiger Handlungen.
Ökonomische Nachhaltigkeit:
Erfolgreiche Durchführung einer Veranstaltung, z.B. Gewinn erwirtschaften; Image steigern.Ökologische Nachhaltigkeit:
Erhalt und Schonung der natürlichen Ressourcen für zukünftige Generationen vor, während und nach der Veranstaltung, z.B. durch umweltfreundliche Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen.Soziale und gesellschaftliche Nachhaltigkeit:
Einen Mehrwert schaffen, der der Gemeinschaft dient; Einbeziehen der regionalen Bevölkerung in die Veranstaltungsorganisation; faires, ethisches Handeln; Compliance als sozialer Aspekt.Quelle: Oblasser/Riediger (2015), Nachhaltiges Veranstaltungsmanagement mit Strategie, S. 32-33
-
Umwelterklärung
„Organisationen … erstellen für die Öffentlichkeit regelmäßig eine Umwelterklärung. Darin wird der Betrieb mit seinen Tätigkeiten, Produkten, Dienstleistungen und ggf. seinen Standorten beschrieben. Die eigene Umweltpolitik, die wesentlichen Umweltauswirkungen und das Umweltprogramm mit den konkreten Zielen für die Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes dargestellt und Daten zur Umweltleistung, möglichst in Zahlen mit einer entsprechenden Bewertung zusammengefasst. (…)
Jede Umwelterklärung muss von einem unabhängigen, staatlich zugelassenen Umweltgutachter überprüft werden. (…) Die Umwelterklärung steht der Öffentlichkeit gedruckt oder in elektronischer Form zur Verfügung. (…) Die Umwelterklärung kann auch interessante Informationen an Finanzgeber, Kunden oder andere interessierte Kreise geben. Unternehmen sollten auch prüfen, welche Information aus der Umwelterklärung in den Geschäfts- oder Lagebericht einfließen könnten. (…)“
Quelle: Umweltgutachterausschuss (UGA) (2018) / http://www.emas.de/teilnahme/umwelterklaerungen/
-
Umweltmanagementsystem
Umweltmanagement ist der Teilbereich des Managements einer Organisation (Industrie, Gewerbe, Dienstleister, Behörde usw.), der sich mit dem Umweltschutz beschäftigt, d.h. mit den Tätigkeiten, Produkten und Dienstleistungen, die Auswirkungen auf die Umwelt haben. (…) In einem Umweltmanagementsystem (UMS) wird die Aufbau- und Ablauforganisation festgelegt. Dazu gehören Regelungen zu Planung, Ausführung und Kontrolle ebenso wie die Festlegung von Verantwortlichkeiten und Verhaltens- und Verfahrensweisen. Ziele werden vereinbart und die entsprechenden Maßnahmen getroffen. (…) Die bekanntesten Systeme sind die EMAS-Verordnung und die Umweltmanagementnorm ISO 14001. Sie geben das Gerüst des Umweltmanagementsystems vor. (…)“
Quelle: Umweltgutachterausschuss (UGA) (2018) / http://www.emas.de/ueber-emas/umweltmanagement/
Sie haben weitere Fragen zum Thema nachhaltige Veranstaltungen und Green Meetings? Dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Mail. Wir sind Ihnen gerne behilflich und geben Ihnen Tipps, wie Sie Ihre Veranstaltung nachhaltig gestalten können und wo Sie weiterführende Informationen zu diesem Thema finden.
Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen!